Vorschriften für Schweißrauchabsaugungen ( W3-Zulassung)
Hier Alles Wissenswerte zu den Vorschriften für Schweißrauchabsaugungen kompakt im ÜberblicK:
Schweißrauch ist ein gefährlicher Gefahrstoff, der bei Schweißarbeiten entsteht. Er enthält unter anderem Stäube, Gase und Dämpfe, die gesundheitsschädlich sein können. Um die Gesundheit von Schweißern zu schützen, gibt es eine Reihe von Vorschriften für die Schweißrauchabsaugung.
Die wichtigste Vorschrift für die Schweißrauchabsaugung ist die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 528. Sie regelt die Arbeitsschutzmaßnahmen bei schweißtechnischen Arbeiten.
Die TRGS 528 schreibt vor, dass Schweißrauch so weit wie möglich am Entstehungsort abgesaugt werden muss. Dazu müssen die Schweißrauchabsauggeräte so angebracht werden, dass sie den Schweißrauch direkt an der Quelle einsaugen können.
Die Absaugleistung der Schweißrauchabsauggeräte muss so hoch sein, dass die Konzentration von Schweißrauch am Arbeitsplatz unter den Arbeitsplatzgrenzwerten liegt.
DGUV REGEL 109-002
Die DGUV Regel 109-002 ergänzt die TRGS 528 um weitere Vorschriften für die Schweißrauchabsaugung.
Die DGUV Regel 109-002 schreibt vor, dass die Schweißrauchabsauggeräte regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen. Die Wirksamkeit der Schweißrauchabsaugung muss durch Messungen überprüft werden.
Geprüfte Schweißrauchabsaugungen von AirMex (mit und ohne W3-Zulassung) finden Sie hier >>
W3-zulassung für Schweißrauchabsaugungen
W3-Schweißrauchabsaugung: Vorschriften und Anforderungen
Für das Schweißen von hochlegierten Stählen (z.B. Edelstahl) gelten besondere Regeln: Beim Schweißen von hochlegierten Stählen (.z.B. Edelstahl) entstehen gefährliche Dämpfe und Stäube, die die Gesundheit der Beschäftigten gefährden können. Um die Arbeiter vor diesen Gefahren zu schützen, müssen spezielle Schweißrauchabsauganlagen eingesetzt werden. Diese Anlagen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um als W3-Schweißrauchabsaugung zugelassen zu werden.
Die Vorschriften für W3-Schweißrauchabsaugungen sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 560 festgelegt. Diese Regel enthält Anforderungen an die Absaugleistung, die Absaugwirkung und die Bedienbarkeit der Anlagen.
Absaugleistung
Die Absaugleistung einer W3-Schweißrauchabsaugung muss mindestens 180 m³/h betragen. Diese Leistung ist notwendig, um die gefährlichen Dämpfe und Stäube effektiv abzusaugen.
Absaugwirkung
Die Absaugwirkung einer W3-Schweißrauchabsaugung muss mindestens 99 % betragen. Diese Wirkung ist notwendig, um sicherzustellen, dass die gefährlichen Stoffe nicht in den Arbeitsbereich gelangen.
Weitere Vorschriften:
Neben den TRGS 528 und der DGUV Regel 109-002 gelten für die Schweißrauchabsaugung auch andere Vorschriften, wie z. B.:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
FAZIT
Die Vorschriften für die Schweißrauchabsaugung sind wichtig, um die Gesundheit von Schweißern zu schützen. Schweißrauchabsauggeräte müssen so ausgewählt und eingesetzt werden, dass sie den Schweißrauch so weit wie möglich am Entstehungsort abführen.